Kostenübernahme durch KRANKENVERSICHERUNG: Kostenübernahme durch PFLEGEVERSICHERUNG:
I Geldleistungen
Geldleistungen werden gezahlt, wenn Sie sich dazu entscheiden, die Pflege durch Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) durchführen zu lassen. Dann stehen Ihnen entsprechend Ihrer Pflegestufe folgende Beträge zu:
Pflegestufe Geldleistungen in Euro
1 205,00
2 410,00
3 665,00

II Sachleistungen
Sachleistungen werden die Pflegeleistungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) eines anerkannten Pflegedienstes genannt. Entsprechen Ihrer Pflegestufe können Sie Leistungen des Pflegedienstes bis zu folgenden Höchstbeträgen abrufen:
Pflegestufe Sachleistungen in Euro
1 384,00
2 921,00
3 1.432,00
3a 1.918,00
Was die einzelnen Leistungen des Pflegedienstes kosten, finden Sie hier.

III Kombinationsleistungen
Wenn Privatpersonen und Pflegedienst gemeinsam pflegen, dann werden Geld- und Sachleistungen kombiniert gezahlt.